Übergeordnete Gremien

Elternvertretung außerhalb unserer Schule

Die Elternvertretungen in der Schule haben im Wesentlichen das Recht, sich zu allen Fragen und Entscheidungen der Schule zu äußern. Sie sind von der Schulleitung oder den Lehrkräften über alle wesentlichen Angelegenheiten zu informieren.

Dieses den Elternvertretungen gewährte Recht setzt voraus, dass sie nicht nur allgemein, sondern eingehend über beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten sind. Die Unterrichtung soll sich auch auf mögliche Konsequenzen oder Alternativen erstrecken. Schule soll für Eltern durchschaubar sein, das ist eine der wesentlichsten Aufgaben der Elternvertretung.

Durch die Elternvertretung soll darüber hinaus eine Verbindung zwischen dem Elternhaus und der Schule geschaffen werden. Sie soll auch mithelfen, Problemen vorzubeugen und Konflikte der Schüler mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern und zu beseitigen. Eine gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich. Die Elternvertretung schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.

Samtgemeindeelternrat

Aufgabe
Der Samtgemeindeelternrat erörtert alle Probleme, die für die Schulen der Samtgemeinde von besonderer Bedeutung sind und trägt sie dem Schulträger vor. Der Schulträger und die zuständige Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Angelegenheiten des Samtgemeindeelternrates können vor allem sein:

  • Fragen zur Schulentwicklung in der Samtgemeinde
  • Ausgestaltung der Schulen
  • Bau von Schulen und Turnhallen
  • Ausgestaltung der Schulhöfe
  • Unterstützung der Arbeit der Schulelternräte

Kreiselternrat

Aufgabe
Der Kreiselternrat widmet sich verstärkt den Problemen der Schulen, bei denen er Schulträger ist. Er fördert darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen den Schulen der Gemeinde. Besonders kann er sich der Schülerbeförderung annehmen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Stadtelternrates für den Kreiselternrat entsprechend.

Elternvertreter in Schulausschüssen

Die Schulträger (also die Städte und die Landkreise) bilden einen Schulausschuss der Stadt und einen des Landkreises, in dem alle Probleme und Fragen der Schulen der Gemeinde oder der Landkreise beraten werden.

Neben den Vertretern des zuständigen kommunalen Parlaments gehören ihm mindestens je ein Vertreter/ der Lehrerschaft, der Schülerschaft und der Elternschaft an. Der zuständige Stadtrat/Kreistag kann die Zahl erhöhen.

Aufgabe
Die Eltern im Schulausschuss können sich aus ihrer Sicht zu allen Punkten der Tagesordnung äußern. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Im Ausschuss haben sie Rede-, Antrags-, Informations- und Stimmrecht. Die Vertreter/innen berichten ihren Entsendergremien regelmäßig über ihre Arbeit.