Hinweise zur Elternvertretung

Elternvertreter zu sein, fällt nicht immer leicht. Doch ein funktionierendes Schulwesen ist gerade in unserer Zeit auf intensive Mitarbeit der Elternschaft angewiesen, denn alle drei Gruppen: Schüler, Lehrer und Eltern sind konstitutive Bestandteile des heutigen Schulwesens.
Die folgenden Hinweise basieren auf dem Niedersächsischen Schulgesetz und dem Leitfaden zur Elternarbeit LER Niedersachsen.

Die Elternvertretungen in der Schule haben im Wesentlichen das Recht, sich zu allen Fragen und Entscheidungen der Schule zu äußern. Sie sind von der Schulleitung oder den Lehrkräften über alle wesentlichen Angelegenheiten zu informieren. Dieses den Elternvertretungen gewährte Recht setzt voraus, dass sie nicht nur allgemein, sondern eingehend über beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten sind. Die Unterrichtung soll sich auch auf mögliche Konsequenzen oder Alternativen erstrecken. Schule soll für Eltern durchschaubar sein, das ist eine der wesentlichsten Aufgaben der Elternvertretung.

Durch die Elternvertretung soll darüber hinaus eine Verbindung zwischen dem Elternhaus und der Schule geschaffen werden. Sie soll auch mithelfen, Problemen vorzubeugen und Konflikte der Schüler mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern und zu beseitigen. Eine gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich. Die Elternvertretung schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.

Bitte machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich verantwortungsvoll und nachhaltig an der Gestaltung und Entwicklung unserer Schule zu beteiligen.

Weitere Informationen zu den Elterngremien, ihrer Bedeutung und ihren Aufgaben finden Sie auf den Seiten Klassenelternschaft, Schulelternrat, Schulvorstand, Konferenzen und übergeordnete Elterngremien.