Elternvertreter in den Konferenzen
Die gewählten Elternvertreter können Mitglieder in den verschiedenen Konferenzen der Schule sein.
Die Elternvertreter bzw. ihre Stellvertreter sind ordentliche Mitglieder der Konferenzen und haben ein Antrags-, Rede-, Informations- und Stimmrecht (ein Ausnahme bilden hier die Zeugniskonferenzen).
In den Konferenzen ist es die Aufgabe der Elternvertreter, die Meinungen und die Stellungnahmen von Eltern in die Diskussion dieses Gremiums mit einzubringen. Es ist daher ratsam, vor wichtigen Sitzungen der Konferenzen die Klassenelternschaft bzw. den Schulelternrat einzuberufen, um auf diese Weise den Elternvertretern eine Orientierung zu geben.
Rechtlich gesehen sind sie an Weisungen ihrer Entsendergremien (Klassenelternschaft, Schulelternrat) nicht gebunden. Dennoch sollten sie versuchen, die mehrheitliche Meinung der Eltern zu vertreten.
Auch gehört es zu ihren Aufgaben, dass sie die Gremien regelmäßig über ihre Tätigkeit informieren.
Klassenkonferenz
Aufgabe
Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über alle Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler/innen betreffen, z.B. über:
- Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge, Überweisungen
- die Koordinierung der Hausaufgaben, um z.B. eine Überlastung der Schüler und Schülerinnen zu vermeiden
- erzieherische Maßnahmen
Vorsitz
Den Vorsitz der Klassenkonferenz hat der Klassenlehrer. Sind Ordnungsmaßnahmen Gegenstand der Klassenkonferenz, so führt die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz.
Zusammensetzung / Stimmrecht
Die Klassenkonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern mit Stimmrecht zusammen:
- aus den Lehrern/innen, die zum Zeitpunkt der Konferenz Schülerinnen und Schüler der Klasse planmäßig unterrichten
- aus den Lehrern/innen, die in einem Fach, das nur im ersten Schulhalbjahr angeboten wurde, planmäßig unterrichtet haben
- aus dem gewählten Elternvertreter (Achtung: Kein Stimmrecht bei Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Zurücktreten und Überspringen einer Klasse)
Fachkonferenzen
Aufgaben
Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz der Schule Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen.
Solche Angelegenheiten können z.B. sein:
- Vorschlag für die Einführung von Schulbüchern
- Festlegung des Lehr- oder Stoffplanes des Faches für die einzelnen Klassen der Schule
- Gesichtspunkte der Leistungsbewertung
- Zuweisung der Schüler zu Fachleistungskursen
Vorsitz
Der/Die jeweilige Vorsitzende der Fachkonferenz wird entweder von der Gesamt- oder der Bereichskonferenz bestimmt oder von den Mitgliedern der Fachkonferenz gewählt.
Zusammensetzung / Stimmrecht
Die Fachkonferenzen setzen sich aus folgenden Mitgliedern mit Stimmrecht zusammen:
- Lehrer, die in dem Fach unterrichten oder tätig sind,
- Elternvertreter
Gesamtkonferenz
Aufgabe
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle Angelegenheiten einer Schule, so weit nicht die Klassen- oder Fachkonferenz oder die Schulleitung zuständig ist. Zu ihren Aufgaben zählen:
- wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
- Einrichtung zusätzlicher schulischer Veranstaltungen
- Reformen innerhalb der Schule
- innere Organisation der Schule (Einrichtung von Teilkonferenzen und Ausschüssen)
allgemeine Regelung für das Verhalten in der Schule (Schulordnung):
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern
- Grundsätze für die Beurlaubung von Schülern bis zu vier Wochen
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
- Vorschläge für die Ausgestaltung und Ausstattung von Schulanlagen
- Verteilung der Haushaltsmittel
Die Konferenzen haben dabei auf die eigene pädagogische Verantwortung des/r Lehrers/in, insbesondere auf seine methodische und didaktische Freiheit, Rücksicht zu nehmen.
Vorsitz
Vorsitzender der Gesamtkonferenz ist der/die Schulleiter/in.
Zusammensetzung / Stimmrecht
Mitglieder der Gesamtkonferenz mit Stimmrecht sind:
- der/die Schulleiter/in
- alle hauptamtlichen Lehrer der Schule und alle pädagogischen Mitarbeiter
- ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter (Hausmeister, Sekretärin usw.)
- bis zu fünf Elternvertreter
- bis zu fünf Schülervertreter
Bei den Gruppen der Eltern- und Schülervertreter hängt die Anzahl der Stimmen von der Zahl der stimmberechtigten Lehrer ab; zählt die Gesamtkonferenz mehr als 30 stimmberechtigte Lehrkräfte, dann entsenden die Gruppen jeweils 5 Vertreter bei 11 bis 30 jeweils 3 und bis zu 10 jeweils 2 Personen.