Dem Schulelternrat gehören alle gewählten Elternvertreter an.
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen. Vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule, z.B. bei Änderungen der Organisation in der Schule (z.B. Einrichtung von Integrationsklassen, Fachleistungsdifferenzierung) gehört werden.
Besprechungspunkte für den Schulelternrat können sein:
- Schulordnung
- Lehrerversorgung an der Schule
- Fragen zum Stundenplan
- Unterrichtsausfall
- Gestaltung von Schulhöfen
- Organisation von Veranstaltungen (z.B. Schulfest, Einschulungsfeiern, Schulfrühstück)
Der Schulelternrat wählt für zwei Schuljahre aus seiner Mitte den Vorstand des Schulelternrates, bestehend aus:
- dem Vorsitzenden und
- dessen Stellvertreter, einem Beisitzer und einem Schriftführer
- Der Schulelternrat wählt ferner die Elternvertreter und deren Stellvertreter in der Gesamtkonferenz und in den Bereichskonferenzen ( = Mitglieder in den Fachkonferenzen).
Aufgabe des Elternratsvorsitzenden
Der Vorsitzende des Schulelternrates hat folgende Aufgaben:
- Er beruft die Sitzungen des Schulelternrates ein und leitet sie.
- Er führt Beschlüsse des Schulelternrates aus.
- Er führt regelmäßig Gespräche mit der/dem Schulleiter/in über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichtes.
- Er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben.
- Er unterstützt die übrigen Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit.
- Er vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen.
Diese Vielzahl von Tätigkeiten wird der Elternratsvorsitzende kaum allein bewältigen können. Es wird daher nötig sein, die Arbeit mit den Vorstandsmitgliedern zu teilen.
Aufgabe des Stellvertreters
Auch hier gilt, dass der Stellvertreter keine herausgehobenen Funktionen hat, es sei denn, der Vorsitzende ist verhindert oder nicht mehr im Amt.