Klassenelternschaft

Der Elternabend
Zu Beginn des 1. und des 3. Schuljahres werden in der Regel die Elternvertreter gewählt. Die Einladung zu diesen Elternabenden wird von der Klassenleitung an die Eltern gerichtet.
Das Niedersächsische Schulgesetz schreibt vor, dass der dann gewählte Vorsitzende die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Schuljahr zu Versammlungen einlädt.

Klassenelternschaft
Aufgabe
Die Klassenelternschaft berät alle die Klasse betreffenden Probleme und bereitet darüber hinaus Entscheidungen z.B. des Schulelternrates oder der Klassenkonferenz vor.
Beratungspunkte für eine Klassenelternschaft z. B. auf einem Elternabend könnten sein:

  • Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts
  • Wie entstehen Zeugniszensuren?
  • Wie sollen sich Eltern bei der Anfertigung von Hausaufgaben ihrer Kinder verhalten
  • Schulfeste, besondere Veranstaltungen
  • Klassenfahrten

Insbesondere muss die Klassenelternschaft vor wichtigen Entscheidungen, die die Klasse betreffen, von dem Schulleiter oder dem Klassenlehrer gehört werden.

Die Klassenelternschaft wählt für 2 Schuljahre:

  • den Vorsitzenden (= Mitglied im Schulelternrat)
  • den Stellvertreter (= Mitglied im Schulelternrat)
  • drei Elternvertreter für die Klassenkonferenz
  • drei Stellvertreter für die Klassenkonferenz

Aufgaben des Vorsitzenden
Wann findet der Elternabend statt?
Den Termin für den Elternabend legt der Elternvertreter möglichst so fest, dass alle Eltern und die eingeladenen Lehrer den Termin wahrnehmen können.
Bei der Abfassung der Einladungen sollten als feste Tagesordnungspunkte aufgenommen werden:

  • Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
  • Beschluss über Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  • Berichte von Elternvertretern aus Konferenzen und Ausschüssen
  • Verschiedenes (Wünsche und Anregungen)
  • Termin der nächsten Sitzung (Schwerpunkt der Beratung).

Für den Punkt Wünsche und Anregungen sollte immer genügend Zeit sein, damit alle die Gelegenheit haben ihre Probleme loszuwerden.

Adressaten der Einladung
Es sollte bedacht werden, ob außer den Eltern noch weitere Personen, z. B. Lehrer, eingeladen werden. Mindestens sollte die Einladung dem Klassenlehrer zur Kenntnis gegeben werden!
Der Vorsitzende der Klassenelternschaft sollte über den Klassenlehrer die Einladungen an die Eltern verteilen lassen.
Der Vorsitzende einer Klassenelternschaft könnte folgende Aufgaben haben:
Verbindung zu

  • den Eltern der Klasse untereinander
  • den Lehrkräften der Klasse, insbesondere dem Klassenlehrer
  • den Vertretern der Eltern in Konferenzen und Ausschüssen
  • den Mitgliedern des Schulelternrates

Informierung der Eltern über

  • Beschlüsse und neue rechtliche Bestimmungen, die die Kinder der Klasse betreffen
  • Ergebnisse der Konferenzen
  • die Arbeit im Schulelternrat
  • Aufgaben der Elternvertretung

Vorbereitung von Versammlungen der Eltern

  • Vorschlag des Versammlungsortes (Schule, andere Örtlichkeit)
  • Festlegung des Termins
  • Weiterleitung der Einladungen

Ausführung der Beschlüsse der Klassenelternschaft

  • Sie/Er informiert den Klassenlehrer.
  • Sie/Er berichtet dem Schulelternrat.

Dies ist eine Auswahl von möglichen Tätigkeiten eines Vorsitzenden.

Aufgaben des Stellvertreters
Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat nach dem Schulgesetz keine herausgehobene Funktion (keine Rechte), doch bei Verhinderung des Vorsitzenden (durch Krankheit, Abwesenheit u.ä.) gehen alle Rechte und Pflichten auf ihn über. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, dass der Stellvertreter seinen Vorsitzenden bei der Arbeit entlastet. Hier sollte durch ein Gespräch zwischen beiden eine Arbeitsaufteilung vorgenommen werden.